Umsatzsteuer

Im Jahr 2019 haben die Steuerzahler in Österreich 30,3 Mrd. EUR an Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.

Im Jahr 2017 waren das 28,3 Mrd. EUR.

Für das Jahr 2017 liegt schon eine sehr detaillierte Umsatzsteuerstatistik vor. In dieser Statistik werden die Jahresumsatzsteuererklärungen, die in Österreich ans Finanzamt geschickt, und natürlich überwiegend von Steuerberatern erstellt werden, nach Merkmalen wie Umsatzstufen, Bundesländern, Rechtsformen und Wirtschaftstätigkeiten ausgewertet.

Daher liefert diese Umsatzsteuerstatistik sehr viele wertvolle Informationen zum Verständnis der Struktur der österreichischen Wirtschaft.

Insgesamt wurden in 2017 690.221 Veranlagungsfälle gezählt. Das heißt, es wurden 690.221 Jahresumsatzsteuererklärungen abgegeben (das lässt darauf schließen, dass das Finanzamt 690.221 Personen bzw. Körperschaften als Unternehmer führt). Der insgesamt erklärte steuerbare Umsatz beträgt in 2017 EUR 735 Mrd.. Steuerbar meint hier verkürzt erklärt, dass auf diese Umsätze in den Rechnungen in denen diese Umsätze erfasst sind, Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden musste.

Vergleicht man diesen Betrag von EUR 735 Mrd. mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Österreich im Jahr 2017 welches EUR 370,3 Mrd. betrug, kann man sehen, dass die Umsätze deutlich höher sind als das BIP.

Von den abgegebenen 690.221 Umsatzsteuererklärungen, sind die Umsätze bei 103.598 Fällen geringer als EUR 7.500. 438.566 Erklärungen weisen einen Umsatz geringer als EUR 100.000,00 auf. Zwischen 3 Mio. und 10 Mio. liegen 14 851 Erklärungen. Über 10 Mio. Umsatz weisen nur 7.261 Erklärungen auf.

Interessant ist, dass 820 Veranlagungsfälle über EUR 100 Mio. Umsatz erklären. Der diesen 820 Erklärungen zugeordnete steuerbare Umsatz beträgt aber EUR 347 Mrd. D.h. ca. 47 % vom gesamten österreichischen steuerbaren Umsatz werden innerhalb dieser 820 Fälle abgewickelt.

Für das Jahr 2020 werden die Staatseinnahmen aus der Umsatzsteuer sicherlich niedriger ausfallen. Einerseits werden Umsatzrückgänge in der Wirtschaft durch Corona bezogene Einbußen wirksam, dann werden Senkungen der Umsatzsteuersätze wirksam (Gastronomie auf 5 %) und es werden auch noch bereits geplante Maßnahmen wie das Erhöhen der Kleinunternehmergrenze auf EUR 35.000,00 wirksam. Der betragsmäßige Effekt aus der Anpassung der Kleinunternehmergrenze wird aber eher verschwindend sein.

Wer trägt diese Umsatzsteuern an Ende. Es handelt sich um eine indirekte Steuer, die vom Unternehmer abgeführt wird, aber letztlich vom Konsumenten getragen wird. Unternehmer in der Lieferkette können sich die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in den meisten Fällen als Vorsteuer wieder abziehen.

D.h. in welcher Position in der VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) wird die Umsatzsteuer daher wirksam. Im Konsum. In der Verwendungsrechnung der VGR. Ich will in weiteren Blogartikeln auf die VGR detailliert eingehen.

Quellen:

Umsatzsteuerstatistik 2017, Statistik Austria, Erstellt am 2.3.2020, https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/oeffentliche_finanzen_und_steuern/steuerstatistiken/umsatzsteuerstatistik/index.html
Budget 2020 – Bundesministerium für Finanzen, https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2020.html